Hausboote
Hausboote sind Boote, die eine Länge von bis zu 24 Meter aufweisen, motorisiert sind und eine CE-Zulassung besitzen. Laut europäischem Parlament (CE-Richtlinien für Sportboote) kann ein Hausboot unter diesen Bedingungen als Sportboot anerkannt werden. Diese Auffassung teilt auch die ICOMIA in London. Sie ist die Dachorganisation der internationalen organisierten Bootsbauer und auch des Deutschen Boots- und Schifffahrtsverbandes in Hamburg. In der Binnenschifffahrtsstraßenverordnung steht: Ein Sportboot ist ein Fahrzeug, das für Erholungszwecke verwendet wird und kein Fahrgastschiff ist. Ein Kleinfahrzeug ist ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugsprit, eine Höchstlänge von 20 Meter aufweist. Sind diese Anforderungen erfüllt, und hat das Haus dann noch eine CE Zulassung laut europäischer Sportbootrichtlinie, kann ein Hausboot bis 20 Meter Länge als Sportboot/Kleinfahrzeug angemeldet werden. Vorteilhaft daran ist, dass ein Sportboot in jedem Sportboothafen oder privaten Steg liegen darf. Die Kennzeichnungspflicht (Kleinfahrzeug-Kennzeichen / Beantragung beim Wasser-Schifffahrtsamt) besteht nur, wenn man das Boot bewegt. Als Alternative kann man den vom ADAC ausgestellten Bootsschein (IBS) nutzen, der gleichzeitig als Eigentumsnachweis und internationales Dokument gilt. Wiegt das Boot mehr als 10 Tonnen, ist es notwendig, es ins Schiffsregister (Binnenschiffsregister) eintragen zu lassen. Dieser Eigentumsnachweis ist vergleichbar mit einem Grundbucheintrag für ein Haus, damit kann ein solches Boot zum Beispiel auch bei der Bank beliehen werden und hilft bei der Finanzierung.