Hausboote

90 % des derzeitigen Marktes produziert Hausboote in den Längen 10 – 15 Metern, die idR. durch einen Außenborder angetrieben werden.. Die meisten  Boote sind für Tageskurzreisen auf sanft fließenden Gewässern geeignet. Wichtig, die Freibordhöhe. Dies ist das Maß von der Wasserlinie bis zur Oberkante des Decks. Meist haben haben Kleinfahrzeuge eine geringe Freibordhöhe und sind daher nicht für starken Wellengang geeignet.
Sind Arten von Hausbooten die einen Stahlrumpf mit Innenbordmotor besitzt. Auch hier empfehlen wir Ihnen auf die Freibordhöhe, die Länge, Breite und Höhe zu achten. Denn diese Parameter entscheiden, auf welchen Revieren Sie reisen können. Wenn Sie gerne länger auf Binnenstrecken reisen möchten, empfehlen wir Ihnen auch auf einen strömungsoptimierten Rumpf zu achten, denn dieser hat wiederum Auswirkungen auf den Treibstoffverbrauch.

Definition

Hausboote werden, falls sie einen Motor, Ruder- und Steueranlage besitzen, gem. der Sportbootrichtlinie bis zu einer Länge von 24 m, als Sportboote eingestuft. Es bleibt aber ein Sportboot und ist dann ab einer Rumpflänge von 15 m ins Seeschiffsregister einzutragen. Werden also die Voraussetzungen gem. der Schiffsregisterordnung SchRegO erfüllt, so wird das Schiff entweder ins Binnenschiffsregister oder ins Seeschiffsregister eingetragen. Voraussetzung für dies Eintragung ist ein Schiffsmeßbrief, der eine Schiffs-Untersuchung mit sich zieht. In der Binnenschifffahrtsstraßenverordnung (BinSchStrO) steht: Ein Sportfahrzeug ist ein Fahrzeug, das für Erholungszwecke verwendet wird und kein Fahrgastschiff ist. Ein Kleinfahrzeug ist ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugsprit, eine Höchstlänge von 20 Meter aufweist. Somit wird ein Hausboot gem. der Sportbootrichtlinie nicht nur als Sportboot eingestuft, sondern es ist bis 20 m Länge im rechtlichen Sinne ein Kleinfahrzeug. Ausnahmen werden in § 1.01 BinSchStrO genannt. Sind diese Anforderungen erfüllt, und hat das Hausboot dann noch eine CE Zulassung laut europäischer Sportbootrichtlinie, kann ein Hausboot bis 20 Meter Länge als Sportboot registriert und auch in die Schiffsregister eingetragen werden. Geregelt wird dies in der SchRegO, in welchem Register Schiffe zu registrieren sind. Hiernach können zum einen gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 SchRegO Binnenschiffe registriert werden, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mind. 5 m³ beträgt. Zum anderen müssen Binnenschiffe registriert werden, wenn das Schiff zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine größte Tragfähigkeit mind. 20 t beträgt. Vorteilhaft an einem Sportboot ist, dass es in jedem Sportboothafen oder privaten Steg liegen darf. Lediglich bei einem Hausboot kann es Ihnen passieren, dass Sie der Hafenmeister hier nicht anlegen lässt, da er Angst um seine Hafenanlagen hat. Die Kennzeichnungspflicht (Kleinfahrzeug-Kennzeichen / Beantragung beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt) gem. § 2 Abs. 1 der Kennzeichnungsverordnung besteht nur, wenn man das Boot bewegt. Als Alternative kann man den vom ADAC ausgestellten Internationalen Bootsschein (IBS) nutzen, der gleichzeitig als Eigentumsnachweis und internationales Dokument gilt. Wenn das Schiff zur Beförderung von Gütern auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern bestimmt ist und ihre Tragfähigkeit mind. 10 Tonnen beträgt, wird das Schiff idR. in das Binnenschiffsregister eingetragen. Die Eintragung ins Binnenschiffsregister dient der Eigentumssicherung und kann ggf. für eine Finanzierung hilfreich sein.