Individuelle Beratung

Hausboote

Hausboote sind schwimmende Ferienunterkünfte, die den Komfort eines Hauses mit der Freiheit des Wassers kombinieren. Diese einzigartigen Boote bieten gemütliche Wohnräume, Küchen, Schlafzimmer und oft Sonnenterrassen. Ideal für entspannte Urlaube und Naturliebhaber, die malerische Gewässer erkunden möchten. Willkommen an Bord unserer Hausboot-Abenteuer!

Definition: Hausboote und ihre Klassifizierung

Allgemeine Einordnung:

Als Sportboot: Ein Hausboot, welches über Motor, Ruder- und Steueranlage verfügt und dessen Länge unter 24 m liegt, wird gemäß der Sportbootrichtlinie als Sportboot klassifiziert.Eintrag ins Seeschiffsregister: Bei einer Rumpflänge ab 15 m ist eine Eintragung ins Seeschiffsregister notwendig.

Schiffsregisterordnung (SchRegO):

Binnenschiffsregister vs. Seeschiffsregister: Je nach den erfüllten Voraussetzungen gemäß der SchRegO wird das Schiff entweder ins Binnenschiffsregister oder ins Seeschiffsregister eingetragen.Schiffsmeßbrief: Ein Schiffsmeßbrief ist Voraussetzung für die Eintragung und zieht eine Schiffs-Untersuchung nach sich.

Binnenschifffahrtsstraßenverordnung (BinSchStrO):

Sportfahrzeug: Ein Fahrzeug, welches für Erholungszwecke dient und kein Fahrgastschiff ist.

Kleinfahrzeug: Ein Fahrzeug mit einer Höchstlänge von 20 m (ohne Ruder und Bugsprit). Hausboote unter 20 m sind rechtlich Kleinfahrzeuge.

Ausnahmen: Diese sind in § 1.01 BinSchStrO geregelt.CE Zulassung & Registrierung:Mit einer CE Zulassung gemäß europäischer Sportbootrichtlinie kann ein Hausboot bis 20 m Länge als Sportboot registriert und in die Schiffsregister eingetragen werden.SchRegO – Registrierungsregelungen:Binnenschiffe können gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 SchRegO registriert werden, sofern sie nicht zum Gütertransport bestimmt sind und eine Wasserverdrängung von mindestens 5 m³ haben.Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind und eine Tragfähigkeit von mindestens 20 t haben, müssen registriert werden.

Vorteile & Einschränkungen von Sportbooten: Sportboote dürfen in jedem Sportboothafen oder privaten Steg liegen.Bei Hausbooten kann es vorkommen, dass der Hafenmeister das Anlegen verbietet, um Hafenanlagen zu schützen.Kennzeichnungspflicht:Besteht gemäß § 2 Abs. 1 der Kennzeichnungsverordnung nur beim Bewegen des Bootes.Als Alternative kann der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC genutzt werden, der als Eigentumsnachweis und internationales Dokument dient.

Eintragung ins Binnenschiffsregister: Bei Schiffen zur Güterbeförderung auf Binnengewässern mit einer Tragfähigkeit von mindestens 10 t erfolgt die Eintragung in das Binnenschiffsregister. Diese Eintragung dient der Eigentumssicherung und kann bei Finanzierungen hilfreich sein.

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