Hausboote auf einen Blick
Hausboote
Hausboote werden, falls sie einen Motor, Ruder- und Steueranlage besitzen, gem. der Sportbootrichtlinie bis zu einer Länge von 24 m, als Sportboote eingestuft. Es bleibt aber ein Sportboot und ist dann ab einer Rumpflänge von 15 m ins Seeschiffsregister einzutragen. Boote, die länger als 15 m sind und zur See- und Küstenfahrt zugelassen oder überwiegend dafür bestimmt sind, müssen ins Seeschiffsregister eingetragen werden. Werden also die Voraussetzungen gem. der Schiffsregisterordnung SchRegO erfüllt.
Floating Home
Floating Homes sind Häuser auf dem Wasser, die keinen Motor besitzen und sich somit nicht von selbst bewegen können. Meistens befinden sich diese Häuser auf großen Beton- oder Stahl-Schwimmkörper. Floating Homes oder schwimmende Häuser unterliegen dem Baurecht und Wasserrecht der Bundesländer. In einigen Bundesländern unterliegt beispielsweise der Aufbau dem Baurecht und der Unterwasserteil dem Wasserrecht. Hierbei ist es möglich, dass 20 bis 30 Fachämter und Dienststellen für eine Zulassung hinzugezogen werden müssen.
Traditionsschiff
Umgangssprachlich sind “Traditionsschiffe” ältere Schiffe, die für einen Außenstehenden historisch wirken. Nach dem Schiffssicherheitsrecht sind aber längst nicht alle Schiffe, die traditionell aussehen, auch tatsächlich Traditionsschiffe. Nach deutschem Recht sind Traditionsschiffe, historische Wasserfahrzeuge oder deren Nachbauten, die zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken eingesetzt werden und deren Rumpflänge 55 Meter nicht übersteigt.