Ratgeber

Rechtliches zu Hausbooten

Dies sollten Sie wissen, bevor Sie sich entscheiden ein Hausboot zu kaufen. Derzeit gibt es keine einheitliche bundes- oder europaweite Regelung für das Leben auf dem Wasser.
Zuständig für Rechtliches und Regelungen sind die einzelnen Bundesländer. Grundsätzlich werden immer zwei Arten von Hausbooten unterschieden: Floating Homes (festliegende Häuser auf dem Wasser) und Hausboote (Sportboote mit Motor).

Registereintrag

Für einen Registereintrag sind nötig:

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Belege)
  • Eichschein (Überprüfung des Schiffskörpervolumens und der verdrängten Wassermenge durch einen ZSUK-Beauftragten).
  • Diesen erhält man bei der Zentralstelle der Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt), Hauptsitz in Mainz bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd, bei den Außenstellen in Hamburg, Berlin, Magdeburg, Duisburg und Mannheim.
  • Ein vereinfachtes Eichverfahren für Sportboote ist auch möglich (Wasserverdrängung kann durch ZSUK-Beauftragten durch Anschauung der Schmutzwasserlinie nachgewiesen werden).
  • Boote mit Bootslängen über 20 Meter und einer Verdrängung von über 20 Tonnen können noch als Sportboote gelten, sind aber keine Kleinfahrzeuge mehr. Um noch als Sportboot zu gelten, muss ein Schiffsuntersuchungszeugnis von einem Fachmann (Schiffswerftbau) erstellt werden.

Wohnorteintragung / Melderegistereintrag

Wohnorteintragung/Melderegistereintrag: Sollten Sie ganzjährig auf dem Hausboot leben wollen und keine Zweitwohnung mehr haben, ist es möglich, sich ins Melderegister eintragen zu lassen oder seinen Erstwohnsitz im Hafen anzugeben.

  • Für Floating Homes gilt: Die notwendigen Genehmigungen vom Bauamt legitimieren eine Eintragung ins Melderegister.
  • Für Hausboote gilt: Ein Hausboot ist ortsveränderlich und somit nicht ins Melderegister einzutragen. Es ist aber möglich, im jeweiligen Hafen den Erstwohnsitz anzumelden.
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